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Seit 1999 Ihr Caravanpartner in Niedersachsen

Alles für Caravans, Camping und Freizeit

RC Reisemobilcenter-Celle GmbH

Heinrich-Hüdig-Straße 3 29227 Celle

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Telefon: 05141 9319165

Ihr Reiseschutz für einen sicheren Urlaub ! inkl. Reiserücktrittsversicherung

Urlaub mit dem gemieteten Wohnmobil / Wohnwagen - aber nur mit dem richtigen Reiseschutz! Nichts ist so wichtig, wie entspannt in den Urlaub fahren zu können!

URLAUBS SCHUTZPAKET - optional buchbar -

Mit Urlaub verbindet jeder nur die schöne Seite des Lebens; was ist aber, wenn etwas dazwischenkommt? SICHER IST SICHER ✔️

Schutz auch im Urlaub!

Kautionsversicherung

Inhaltsversicherung

Mietausfall-Versicherung

Rücktrittskosten-Versicherung

 

Die Versicherung für Mieter von Wohnwagen oder Wohnmobil:

Sie gehen mit dem Wohnanhänger oder dem Wohnmobil auf Tour? Mit unserem Camper-Sorglos-Paket werden Schadenfälle während Ihrer Campingreise zuverlässig abgedeckt – und das zu einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis.

Profitieren Sie von unserem umfangreichen Schutz schon ab 4,90 EUR pro Tag bei einem Tagesmietpreis von 50,- EUR und einer Selbstbeteiligung von 1.500,- EUR pro Schadenfall.

Bis wann muss ich das CAMPER Sorglos-Paket spätestens abschließen?

Das Camper-Sorglos-Paket muss am Buchungs- oder Folgetag, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.

Um Stornierungskosten bei Krankheit / beruflicher Veränderung zu vermeiden, denken Sie an einen frühzeitigen Abschluss!

Was ist versichert?

Das Camper-Sorglos-Paket bietet Ihnen folgende Leistungen:

  • Erstattung des einbehaltenen Eigenanteils bis zur gewählten Versicherungssumme. Es gilt ein Selbstbehalt von nur 250,- EUR (statt 1.500,- EUR) je Versicherungsfall.
  • Ersatz des mitgeführten Reisegepäcks bei Zerstörung oder Verlust
  • Erstattung der Stornokosten bei Reiserücktritt.
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. 50,- EUR je versicherter Person.
  • Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten bei Reiseabbruch.

Camper-Sorglos-Paket buchbar unter:

Trotz Corona auf Reisen

Mit dem Reiseschutzbrief – Corona optimal abgesichert

  • Das i-Tüpfelchen zu Ihrer bereits bestehenden Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
  • Bei Verdacht auf Corona (COVID-19)
  • Bei Infektion auf Corona (COVID-19)
  • Und daraus folgender häuslicher Quarantäne

Sie werden nach Mietvertragsvereinbarung und Abschluss des Camper-Sorglos-Pakets automatisch auf diese Zusatzbuchung hingewiesen bzw. weitergeleitet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Was ist der Corona-Schutz Reiseabbruch?

Unsere Corona-Reiseabbruchversicherung schützt Sie, wenn die Reise bereits angetreten wurde und der Urlaub Corona-bedingt plötzlich abgebrochen oder ungeplant verlängert werden muss. Es wird die Zeit während der Reise versichert.

Gründe für einen Reiseabbruch
  • Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
  • Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
Wann abschließen?
  • spätestens am Buchungs- oder Folgetag
  • Bei Last-Minute Buchungen muss die Versicherung am Tag der Buchung (spätestens einen Tag danach abgeschlossen werden).
  • Liegen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht am Buchungs- oder Folgetag ab? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.
Versicherter Fall
  • Reise kann nicht planmäßig fortgesetzt werden
  • Reise muss beendet werden
Übernommene Kosten
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Art und Klasse des Transportmittels
  • Nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen
  • Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
Rückerstattung der Reisekosten bei Reiseabbruch Findet ein Reiseabbruch:
  • … in der ersten Hälfte der Reise (maximal innerhalb der ersten 8 Tage) statt, wird der versicherte Reisebetrag bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme erstattet.
  • … in der zweiten Hälfte der Reise (spätestens ab Tag 9) statt, werden die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen erstattet.
Höhe der Versicherungssumme
  • Der volle ausgeschriebene Reisepreis

Was leistet der TravelSecure Reiseschutzbrief

Was ist in der Corona Versicherung enthalten?
  • Reiserücktrittversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
Wer ist versichert?
  • Einzelpersonen
  • Familien und Paare
  • Risikopersonen
Reisearten
  • Aktuell gebuchte und versicherte Reisen
Welche Kosten erstatten wir?
  • Stornokosten bei Rücktritt
  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise und Kosten der nicht genutzten Reiseleistung bei Verspätung
  • Erstattung bei Umbuchung
  • Erstattung der Mehrkosten des Zuschlags für ein Einzelzimmer
  • Erstattung der Visa-Gebühren bis 100,- EUR
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Art und Klasse des Transportmittels
  • Nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen
  • Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
Rahmenbedingungen
  • Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
  • Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
Voraussetzung
  • Es muss eine Reiserücktrittsversicherung bei uns bestehen oder abgeschlossen werden

Versicherbar sind sowohl Einzelpersonen als auch Familien und Paare

Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und mindestens ein, maximal bis zu fünf unterhaltsberechtigte Kinder. Diese sind bis zum Ende der Ausbildung mitversichert. Das gilt längstens, bis das Kind 25 Jahre alt ist. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
 

Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn für Risikopersonen der Versicherungsfall eintritt.

Haben mehr als 6 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien und ggf. zwei mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht, gelten die Personen untereinander versichert.

Was ist der Corona-Schutz Reiserücktritt?

Unsere Corona-Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie die Reise noch nicht angetreten haben und diese Corona-bedingt kurzfristig und unerwartet nicht antreten können. Es wird die Zeit vor dem Beginn der Reise versichert.

Gründe für einen Reiserücktritt
  • Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
  • Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
Wann abschließen?
  • spätestens am Buchungs- oder Folgetag
  • Bei Last-Minute Buchungen muss die Versicherung am Tag der Buchung, spätestens einen Tag danach abgeschlossen werden.
  • Liegen zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage und schließen Sie die Versicherung nicht am Buchungs- oder Folgetag ab? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.
Versicherter Fall
  • Reise wird nicht angetreten
  • Reise kann nicht rechtzeitig angetreten werden
  • Reise muss umgebucht werden
Übernommene Kosten
  • Stornokosten bei Rücktritt
  • Mehrkosten der Hinreise und Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen bei Verspätung
  • Umbuchungen
  • Mehrkosten des Zuschlags für ein Einzelzimmer
  • Visa-Gebühren bis 100,- EUR
Höhe der Versicherungssumme
  • Der volle ausgeschriebene Reisepreis
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